Stellenangebote

Wir brauchen Verstärkung - Komm in unser Team!

  • Mitarbeiter Organisationsmanagement & Prozessoptimierung (m/w/d)

Über uns:

Wir sind eine zukunftsorientierte, dynamische Tochtergesellschaft der Raiffeisenbank Main-Spessart eG und haben ein klares Ziel: Unsere Kunden rund um Immobilien bestmöglich zu beraten und zu unterstützen. Dabei setzen wir auf ein motiviertes Team, flache Hierarchien und smarte digitale Lösungen. Erfolg und Innovation sind unser Antrieb – und vielleicht bald auch deiner?

Bei uns wird aus Theorie Praxis, aus deiner Zeit gutes Geld und langweilig wird es definitiv nicht!

Wenn eine der unten beschriebenen Stellen genau das Richtige für dich ist, bewirb dich jetzt ganz einfach

  • per E-Mail an hilpert@raiba-immo.de

Wir freuen uns darauf, dich kennenzulernen!

 

Mitarbeiter Organisationsmanagement & Prozessoptimierung (m/w/d)

Standort: Lohr a.Main

Beschäftigungsverhältnis: Teilzeit (18 - 25 Std./Woche, bei Bedarf mehr)

Urlaub: 30 Tage plus 3 zusätzliche freie Tage (Heiligabend, Silvester, Faschingsdienstag)

Start: nach Vereinbarung

Gehalt: je nach Qualifikation

 

Worauf du dich freuen kannst:

  • Spannende Aufgaben rund um Organisation & Prozesse, auch KI-gestützt
  • Ein motiviertes, dynamisches Team mit flachen Hierarchien
  • Die Chance, unsere Digitalisierung aktiv voranzutreiben und die Zukunft unseres Unternehmens mitzugestalten
  • Kreativer Input für Social Media & interne Kommunikation

Was du mitbringen solltest:

  • Strukturiertes Denken – Du erkennst komplexe Zusammenhänge und findest clevere Lösungen.
  • Kreativität & Eigeninitiative – Mitdenken, nachdenken, weiterdenken ist genau dein Ding.
  • Digital-Affinität – Du bist fit in Office & digitalen Tools und hast Lust auf KI-gestützte Prozesse.
  • Interesse an Social Media & Trends – Du weißt, wie digitale Kommunikation funktioniert.
  • Organisationsgeschick – Du behältst den Überblick und optimierst Abläufe smart & effizient.

Deine Aufgaben:

  • Optimierung & Digitalisierung unserer Geschäftsprozesse
  • Anwendungsoptimierung unserer Software
  • Den Überblick über Verträge & Unternehmensstrukturen behalten
  • Sicherstellen, dass Datenschutz, Geldwäscheprävention & IT-Sicherheit eingehalten und weiterentwickelt werden
  • Zusammen mit dem Team & externen Partnern neue Ideen umsetzen

Klingt nach dir? Dann bewirb dich jetzt per E-Mail an hilpert@raiba-immo.de und werde Teil unseres Teams!

 

Aktuelle Immobilienthemen

Bundesbauministerium: „Bau-Turbo“ beschlossen

  (Foto: © Tirza Renebarg, Grabener Verlag GmbH, Kiel, 2025)

Das Bundeskabinett hat den Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und zur Wohnraumsicherung beschlossen – den sogenannten Bau-Turbo. Damit erhalten Kommunen, Bauunternehmen und Bauwillige die Möglichkeit, schneller und flexibler zu bauen.

Verena Hubertz, Bundesministerin für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen betont: „Mit dem Gesetzesentwurf zünden wir jetzt den Bau-Turbo. Aufstocken, Nachverdichten und Neubau, der Bau-Turbo beschleunigt und ermächtigt die Gemeinden vor Ort“. Damit sollen aus durchschnittlich fünf Jahren Planungszeit nur noch zwei Monate werden. Gleichzeitig wird der Umwandlungsschutz verlängert, um die Rechte von Mieterinnen und Mietern zu stärken.

Der Gesetzentwurf zielt darauf ab, das Baugesetzbuch zu ändern, um Wohnungsbauvorhaben zu erleichtern und zu beschleunigen. Der „Bau-Turbo” soll Menschen, die besonders stark vom Wohnungsmangel betroffen sind, wie beispielsweise Familien, Auszubildende, Studierende, ältere Menschen und Menschen mit geringem Einkommen, bezahlbaren Wohnraum schaffen.

Die wichtigsten Neuerungen des Gesetzentwurfes sind: Ein bis zum 31. Dezember 2030 befristetes Abweichen von bauplanungsrechtlichen Vorschriften soll erlaubt sein. Dadurch ist es möglich, durch Neubau, Umbau oder Umnutzung zügig neuen Wohnraum zu schaffen. Im Geltungsbereich eines Bebauungsplans soll in ganzen Straßenzügen eine intensivere Wohnbebauung ermöglicht werden, beispielsweise durch Aufstockung, Anbauten oder das Bauen in der zweiten Reihe. Die Nachverdichtung wird somit einfacher. Im unbeplanten Innenbereich soll über die bisher bestehenden Möglichkeiten hinaus auch die Neuerrichtung von Wohngebäuden zulässig sein. Mietwohnungen dürfen jedoch weiterhin nicht ohne Weiteres in Eigentumswohnungen umgewandelt werden. Der sogenannte Umwandlungsschutz in Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt wird um fünf Jahre verlängert. Außerdem soll es einfacher werden, im sogenannten Außenbereich und außerhalb eines bebauten Ortsteils neuen Wohnraum zu schaffen.

Das Gesetzgebungsverfahren soll bis Herbst 2025 im Bundestag abgeschlossen sein. Das Gesetz ist im Bundesrat nicht zustimmungspflichtig. Den aktuellen Stand des Gesetzgebungsverfahrens finden Sie unter www.bmwsb.bund.de/wohnungsbau-turbo.

 

Abkühlung erwünscht: Effektiver Hitzeschutz steigert den Immobilienwert

  (Foto: © Niekverlaan, Pixabay)

Extreme Hitzeereignisse gehören zu den folgenschwersten Auswirkungen des Klimawandels. Prognosen des Deutschen Wetterdienstes zeigen, dass Hitzewellen in Deutschland künftig häufiger auftreten werden. Worauf müssen Immobilieneigentümer achten?

Besonders gefährdet sind ältere Menschen, chronisch Kranke, Schwangere, Kinder sowie pflegebedürftige Personen. Immobilieneigentümer, Verwalter und Mieter stehen vor neuen Herausforderungen: Sie müssen Hitzeschutz als Investition in die Substanz, Nutzbarkeit und Zukunftsfähigkeit von Gebäuden betrachten. Der sommerliche Wärmeschutz beginnt bei der Fassade, umfasst Fenster und Rollläden und reicht bis hin zu Dachbegrünungen oder Sonnenschutzverglasungen. Besonders wirksam sind außenliegende Verschattungen wie Markisen oder Fensterläden. Auch helle Fassadenfarben und Dachbeschichtungen können dabei helfen, die Aufheizung zu verringern. Für Flachdächer sind Dachbegrünungen nicht nur aus klimatischer Sicht sinnvoll, sondern sie erhöhen auch die Lebensdauer der Bausubstanz. Eine kontrollierte Wohnraumlüftung mit Wärmerückgewinnung kann die Luftqualität verbessern.

Der Verein Deutscher Ingenieure (VDI) hat neue Standards für den Hitzeschutz definiert. Die Expertenempfehlung zur Hitzeaktionsplanung (VDI-EE 3787 Blatt 13.3) befasst sich mit kurz- und mittelfristigen Maßnahmen zur Minderung von Hitze in Innenräumen sowie mit langfristigen Lösungen in den Bereichen Stadtplanung und Bauwesen. „Hitzeschutz ist präventiver Katastrophenschutz. Die Umsetzung dieser Gemeinschaftsaufgabe erfordert ein abgestimmtes Vorgehen in den Bereichen Soziales, Gesundheit, Umwelt und Krisenmanagement“, betont Dr. Thomas Griebe, der Vorsitzende des VDI-Gremiums „Hitzeaktionsplanung“.

Mit der neuen Publikation „Hitzeaktionspläne in der kommunalen Praxis“ gibt das Deutsche Institut für Urbanistik Städten und Gemeinden praxisorientierte Handlungsempfehlungen für die Entwicklung wirkungsvoller Hitzeaktionspläne an die Hand. Die Publikation enthält Beispiele aus Deutschland und Frankreich. Die Erkenntnisse aus Frankreich zeigen bewährte Strategien, Warnsysteme und Maßnahmen im Umgang mit Hitzewellen, von denen die Bevölkerung in Deutschland profitieren kann.

 

Neue Wohnformen eröffnen neue Chancen

  (Foto: © Vika Glitter, Pixabay)

Die Lebensbedingungen und damit die Anforderungen an Wohnungen ändern sich. Die Antwort darauf sind neue Wohnformen. Verschiedene Konzepte, die über traditionelle Wohnmodelle hinausgehen, zeichnen sich durch Gemeinschaft, Individualität oder Nachhaltigkeit aus. Eine dieser neuen Wohnformen ist das sogenannte Micro-Living.

Beim ersten New Living Expert Circle in München zeigte sich, warum Investitionen in Micro-Living zukunftsträchtig sind und was es zu beachten gibt. Dort diskutierten Expert:innen über die Potenziale von Micro-Living- und New-Living-Projekten. Aus der Zusammenarbeit zwischen Prof. Dr. Thomas Beyerle (Fakultät BWL) und der BelForm GmbH & Co. KG, die als Experten für die Bereiche Mikro-Apartments, Co-Living, Serviced Apartments und temporäres Wohnen gelten, entstand eine fundierte Analyse.

Investitionen in Micro-Living, also in kleine Apartments und kompakte Wohneinheiten mit einer Größe von 18 bis 35 Quadratmetern, erweisen sich vor allem in Krisenzeiten als nachhaltig und krisenfest. Micro-Living ist keine kurzfristige Modeerscheinung, sondern eine Antwort auf die Veränderungen unserer Zeit. Veränderte Nutzerbedürfnisse, Versingelung und die Multi-Mobilität vieler Menschen machen diese flexible Wohnform zu einer Brücke zum traditionellen Wohnungsmarkt.

Eine zentrale Strategie zur Schaffung neuer Micro-Living-Einheiten ist die Umnutzung bestehender Gebäude. Während die Preise für Büros in A-Lagen in A-Städten weiter steigen, fallen sie gleichzeitig in B- und C-Lagen, was sich in der steigenden Leerstandsquote verdeutlicht. Hotels, Büros und Kaufhäuser stehen leer, während der Wohnraummangel in größeren Städten zunimmt und die Nachfrage nach kleinen, flexiblen und kompakten Wohneinheiten steigt. Durch Konversionen können leerstehende Gewerbeimmobilien in Mikro-Apartments, Serviced Apartments, Coliving- oder Senior-Living-Einheiten umgewandelt und revitalisiert werden.

„Konversionsprojekte ermöglichen zeitgemäßes Wohnen in Bestandsgebäuden und sind ein wichtiger Schlüssel für nachhaltige Stadtentwicklung“, erläutert Prof. Dr. Thomas Beyerle von der Fakultät für Betriebswirtschaftslehre mit Schwerpunkt Bau und Immobilien.

 

Sommerglück: Der Pool im eigenen Garten

  (Foto: © Quelle ERGO Group)

Der eigene Garten ermöglicht es, sich den einen oder anderen Traum zu erfüllen. Ein eigener Pool ist ein riesiges Vergnügen – nicht nur für Kinder. Welche Rechte und Pflichten Mieter und Eigentümer haben, lesen Sie hier.

Einen fest installierten Pool im eigenen Garten zu realisieren, kann aufwendig sein. Wer großen Aufwand vermeiden möchte, sollte sich für einen Aufstellpool entscheiden. Ob dafür eine Baugenehmigung notwendig ist, legen die jeweiligen Landesbauordnungen fest. In den meisten Bundesländern sind Pools mit einem Fassungsvermögen von bis zu 100 Kubikmetern ohne besonderes Verfahren erlaubt. „Trotzdem empfiehlt es sich, vor der Anschaffung bei der örtlichen Baubehörde nachzufragen“, rät Sabine Brandl, Juristin der ERGO Rechtsschutz Leistungs-GmbH.

Die Abstandsregelungen zum Nachbargrundstück, die in der Landesbauordnung festgelegt sind, müssen eingehalten werden. Der Bebauungsplan der Gemeinde kann vorschreiben, dass bestimmte Flächen nicht bebaut werden dürfen. In der Nähe denkmalgeschützter Bauten kann zudem eine Genehmigung des Denkmalschutzamts erforderlich sein.

Mieter müssen sowohl vor dem Einbau eines Einbaupools als auch vor der Aufstellung eines großen Aufstellpools die Zustimmung des Vermieters einholen. Bei Mehrfamilienhäusern darf die Nutzung des Gartens durch die anderen Mieter nicht beeinträchtigt werden. Mitglieder einer Eigentümergemeinschaft benötigen für bauliche Veränderungen am Gemeinschaftseigentum einen Beschluss der Eigentümerversammlung. Das gilt auch für Flächen mit Sondernutzungsrecht, etwa in einer Reihenhausanlage.

Von einem Pool im Garten darf keine Gefahr für andere ausgehen. Ein mit Wasser gefüllter Pool sollte bei Nichtbenutzung mit einer Abdeckung gesichert sein, um Verletzungen und Schadenersatzansprüchen vorzubeugen. Der Pool kann auch für fremde Kinder aus der Nachbarschaft eine große Versuchung darstellen. Achtung: Hier drohen Haftungsrisiken! Geltende Ruhezeiten sind beim Planschen ebenfalls zu beachten.

Das Poolwasser muss richtig entsorgt werden. Um sicherzugehen, sollten Poolbesitzer vor der Entsorgung die Bestimmungen der Gemeinde prüfen.

 

Energieeffizienz beeinflusst Immobilienpreise

  (Foto/Grafik: © Rosy Bad Homburg Germany, Pixabay)

Eine schlechte Energieeffizienz mindert den Wert einer Immobilie, davon war in den vergangenen Monaten immer wieder die Rede. Doch stimmt das, fragt das empirica Institut. Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) hat jedenfalls in der öffentlichen Wahrnehmung eine enorme Wirkung entfaltet.

Ab Mitte 2028 müssen neue Heizungen zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Photovoltaikanlagen und Wärmepumpen gelten als geeignete Mittel, um das Eigenheim auf einen guten Energiestandard zu bringen. Laut ImmoScout24 wirkt sich diese Ausstattung bereits jetzt positiv auf den Immobilienpreis aus.

Das Immobilienportal hat aus seinen Angebotsdaten folgende Aussagen abgeleitet: „Für ein Haus mit einer Photovoltaikanlage werden im Durchschnitt 3.644 Euro pro Quadratmeter verlangt. Das sind 20 Prozent mehr pro Quadratmeter als für ein Haus ohne, das im Durchschnitt für 3.049 Euro pro Quadratmeter angeboten wird. Häuser mit Wärmepumpe werden im Gegensatz für 4348 Euro pro Quadratmeter angeboten – ein Preis, der 43 Prozent höher ist als für Häuser ohne Wärmepumpe. Wer beides in dem Haus zusammen bringt, verlangt durchschnittlich 50 Prozent mehr“. Zu beachten sei, dass Wärmepumpen häufiger in Neubauten vorzufinden sind, die einen höheren Kaufpreis aufweisen als Objekte im Bestand.

Das empirica-Institut ist skeptisch. In letzter Zeit ist viel von Preisabschlägen für nicht energieeffiziente Immobilien zu lesen. Zwar gebe es einen solchen Abschlag, aber er werde wohl etwas überschätzt – zumindest müsse man ihn differenzierter betrachten, betont das Forschungsinstitut. Wer wissen wolle, wie sich die Energiekrise und das Heizungsgesetz auf die Bestandspreise auswirken, dürfe nicht nur auf den Abschlag für Energieeffizienz schauen.

Die empirica-Analyse zu energieeffizienzbedingten Preisauf- und -abschlägen mit dem Titel „Wird die Auswirkung der Energieeffizienz auf Preise überschätzt?“ ist online abrufbar unter www.empirica-institut.de/fileadmin/Redaktion/Publikationen_Referenzen/PDFs/empi274rbjag.pdf.

Fazit: Die Wertermittlung von Immobilien ist eine Aufgabe für qualifizierte Fachleute, die alle Faktoren der Wertermittlung berücksichtigen.