Veranstaltung für Immobilienbesitzer

Die Veranstaltung musste leider aufgrund mangelnder Teilnehmerzahl abgesagt werden.

Bei Fragen zur Hausverwaltung wenden Sie sich gerne direkt an unseren Leiter Immobilienverwaltung Sebastian Bumm (bumm@raiba-immo.de), bei Fragen zum neuen Gebäudeenergiegesetz sind die Energieberater Ihre fachkundigen Ansprechpartner. Einen Berater in Ihrer Nähe finden Sie unter www.gih-bayern.de.

Ihr Hausverwalter – Ihr Dienstleister

Was bedeutet das neue Gebäudeenergiegesetz für Ihre Immobilie?

Zwei wichtige Themen für Hausbesitzer - in einer Veranstaltung kompakt beleuchtet.
Sie möchten sich nicht mehr selbst um alles rund um Ihre vermietete Immobilie kümmern und Ihre Zeit und Energie für andere schöne Dinge nutzen? Welche Leistungen Ihnen unsere Hausverwaltung dazu bietet, stellt Ihnen Sebastian Bumm, Leiter Immobilienverwaltung der Raiffeisen Immobilien-Dienstleistungs GmbH vor. Außerdem gibt Ihnen Kais Bashariar vom Ingenieurbüro khb in Frankfurt wertvolle Hinweise zu den Regelungen des neuen Gebäudeenergiegesetzes - welche energetischen Anforderungen werden zukünftig an Ihre Immobilie gestellt, welche Förderungen gibt es.

Termin   22.04.2023, 18:30 bis ca. 19:30 Uhr
Ort   Raiffeisenforum Lohr, Rechtenbacher Str. 11
Referenten   Sebastian Bumm, Zertif. WEG-Verwalter (IHK)
    M.Sc. Kais Bashariar

 

 

 

 

 

Hausverwaltung für Main-Spessart

Bei uns ist Ihre Immobilie in guten Händen - professionelle Verwaltung, persönlich für Sie da.

     

Die Immobilienverwaltung der Raiffeisen Immobilien-Dienstleistungs GmbH betreut und verwaltet Eigentumswohnanlagen und Mietobjekte in Main-Spessart (ab 5 Einheiten). Wir bieten unseren Kundinnen und Kunden exklusive Verwaltungsdienstleistungen für ihre Immobilien und sorgen dafür, dass alles reibungslos läuft. Unsere kompetenten Mitarbeiter sind gerne für Sie da und kümmern sich um all Ihre Anliegen rund um Ihr Objekt.

Sparen Sie Zeit und Energie und nutzen Sie sie für schöne Dinge.

Wir freuen uns schon auf Ihr Objekt. Kommen Sie uns gerne auf uns zu.

Einige Beispiele zu unseren Leistungen:

  • Erstellen der Jahresabrechnung
  • Abhalten der Eigentümerversammlung
  • Überwachen der Objektverträge
  • Koordinieren von Wartungen und Inspektionen

Wir sind persönlich für Sie da.

Weitere Informationen >

 

Aktuelle Immobilienthemen

Chancen auf dem Mietwohnungsmarkt

  (Foto: © 6815560, Pixabay)

Auf dem angespannten Mietwohnungsmarkt ist die Konkurrenz um eine freie Mietwohnung groß. Eine aktuelle Umfrage von ImmoScout24 zeigt, an wen deutsche Vermieterinnen und Vermieter am liebsten vermieten und dass nicht nur harte Fakten wie Einkommen, Beruf und Bonität zählen, sondern auch der persönliche Eindruck.

Auf die Frage, an wen Vermieterinnen und Vermieter am liebsten vermieten, nennen mehr als die Hälfte der Befragten Singles. Noch beliebter sind Paare mit fast zwei Dritteln der Stimmen. An dritter Stelle stehen Familien mit rund einem Drittel der Stimmen. Auch Rentnerinnen und Rentner haben mit 22 Prozent gute Chancen. Studierende, Alleinerziehende mit Kind und Wohngemeinschaften werden von elf Prozent, zehn Prozent bzw. vier Prozent der Befragten bevorzugt. 60 Prozent aller Befragten geben an, überhaupt nicht an eine Wohngemeinschaft zu vermieten.

Vermieterinnen und Vermieter sind an einem stabilen Mietverhältnis interessiert. Dabei achten 85 Prozent der Befragten am meisten auf den persönlichen Eindruck, dicht gefolgt von einem nachweisbaren, regelmäßigen Einkommen, das für 82 Prozent ausschlaggebend ist. 37 Prozent interessieren sich zudem für die ausgefüllte Mieterselbstauskunft und 35 Prozent für einen Bonitätsnachweis.

Bei der Bewerbung um eine freie Mietwohnung können Interessenten mit einem persönlichen Anschreiben bereits vor der Wohnungsbesichtigung einen guten Eindruck hinterlassen. Auf die Frage, welche Informationen in einem Anschreiben am wichtigsten sind, nennen knapp drei Viertel der Befragten Beruf und Einkommen. Für 14 Prozent ist der Umzugsgrund relevant und für sechs Prozent der Familienstand.

Für 63 Prozent der Wohnungsanbieter ist es entscheidend, dass die zukünftigen Mieterinnen und Mieter in die bestehende Hausgemeinschaft passen. Rund ein Drittel entscheidet sich für Interessenten, die Begeisterung für die Wohnung zeigen. Mehr als drei Viertel geben an, dass Umbauten in der Wohnung nicht erwünscht sind, Schönheitsreparaturen wie das Streichen der Wände werden dagegen von mehr als der Hälfte begrüßt. Eine gewerbliche Nutzung der Wohnung kommt für 68 Prozent nicht in Frage. Die Forderung nach Übungszeiten für ein Musikinstrument lehnen 39 Prozent ab. 20 Prozent sehen den Einbau der Küche und fünf Prozent das Verlegen von Bodenbelägen als Eigenleistungen an.

Staatliche Förderung beim Heizungstausch bleibt erhalten

  (Foto: © Bruno, Pixabay)

Die großzügige staatliche Förderung beim Tausch der Heizung bleibt nach Auskunft der Bundesregierung bestehen. Es gibt einige Änderungen: Anträge können nun ab sofort wieder bei der KfW gestellt werden, Aufträge können jetzt schon vor dem Förderantrag erteilt werden und es gibt einen Beschleunigungsbonus.

Mit dem Gesetz für Erneuerbares Heizen – dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) – leitet die Bundesregierung den Umstieg auf klimafreundliche Heizungen ein. Spätestens ab Mitte 2028 müssen alle neuen Heizungen mindestens 65 Prozent Erneuerbare Energien nutzen. Rund drei Viertel der Heizungen in Deutschland werden mit fossilem Gas oder Öl betrieben. Ziel ist es, bis 2045 klimaneutral zu werden. Dazu muss Deutschland gerade im Wärmebereich unabhängig von fossilen Energieträgern werden. Wer heute in eine neue Heizung investiert, sollte dies nachhaltig tun. Denn die neue Heizung wird in der Regel 20 bis 30 Jahre genutzt. Das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG) sieht vor, dass bestehende Heizungen weiter betrieben werden dürfen. Geht eine Gas- oder Ölheizung kaputt, kann sie repariert werden. Bei irreparablen Defekten, so genannten Heizungshavarien, gibt es pragmatische Übergangslösungen und mehrjährige Übergangsfristen. In Härtefällen können sich Hauseigentümer von der Pflicht zum Heizen mit Erneuerbaren Energien befreien lassen. Der Austausch einer alten Heizungsanlage kann bereits jetzt in Auftrag gegeben werden. Förderanträge können dann voraussichtlich ab dem 27. Februar 2024 bei der KfW gestellt werden.

• Eine Basisförderung von 30 Prozent der Kosten soll es für alle Hauseigentümer, Vermietende, Unternehmen, gemeinnützige Vereine und Kommunen geben, die alte fossile Heizungen austauschen.
• Selbstnutzende Eigentümer können einen Geschwindigkeitsbonus erhalten.

Bis Ende 2028 beträgt der Bonus 20 Prozent, danach sinkt er alle zwei Jahre um drei Prozent, ab 1. Januar 2029 also zunächst auf 17 Prozent.

• Weitere 30 Prozent Förderung sind einkommensabhängig: Die Grenze liegt bei 40.000 Euro zu versteuerndem Haushaltseinkommen pro Jahr.
• Bei Einfamilienhäusern sind maximal 30.000 Euro der Kosten förderfähig.

Dies gilt auch für die erste Wohnung in Mehrfamilienhäusern. Für weitere Wohneinheiten werden höhere Kosten gefördert.

 

Wohnungen fehlen an allen Ecken und Enden

(Foto: Andrea Ajale, Pixabay)

Die Zahlen sind ernüchternd: Von Januar bis November 2023 sank die Zahl der Baugenehmigungen für Wohnungen im Vergleich zum Vorjahreszeitraum um 28,8 Prozent. Gleichzeitig fehlen in Deutschland 910.000 Sozialwohnungen. Diese Defizite machen sich inzwischen deutlich auf dem Wohnungsmarkt bemerkbar.

Die aktuelle Wohnungsmarktstudie des Pestel-Instituts (Hannover) kritisiert ein staatliches Missmanagement bei der Wohnraumförderung. Die Studie wirft Bund und Ländern vor, die Förderung des sozialen Wohnungsbaus massiv vernachlässigt zu haben. Dadurch sei ein „dramatischer Mangel an sozialem Wohnraum in Deutschland“ entstanden: So fehlen nach Berechnungen der Wissenschaftler derzeit bundesweit mehr als 910.000 Sozialwohnungen.

Spitzenreiter bei den „Turbo-Mieten“ sei die bayerische Landeshauptstadt München. Hier lag die von den Job-Centern gezahlte Miete bei den Kosten der Unterkunft mit 19,20 Euro pro Quadratmeter rund 6,40 Euro – und damit genau 50 Prozent – über der Münchner Durchschnittsmiete. Die Studie zeigt, dass in besonders angespannten Wohnungsmärkten, in denen es an bezahlbaren Alternativen mangelt, der Staat bei der Übernahme der Kosten der Unterkunft überhöhte und damit deutlich überdurchschnittliche Mieten zahlt.

Darauf will die Bundesregierung nun reagieren. Bundesbauministerin Klara Geywitz kündigt an: „Insgesamt stehen für 2024 und 2025 jeweils eine Milliarde Euro zur Verfügung. Wir wollen ausschließlich Wohnungen des unteren und mittleren Preissegments fördern.“ Das ist immerhin ein erster Schritt.

Generell gilt: In Deutschland müssten deutlich mehr Wohnungen gebaut werden, um den aktuellen Engpass zu beseitigen. Doch die jüngsten Zahlen des Statistischen Bundesamtes sind ernüchternd: Von Januar bis November
2023 wurden insgesamt 196.700 Wohnungen genehmigt. Das sind 28,8 Prozent oder 79.700 Wohnungen weniger als im Vorjahreszeitraum. Die Zahl der Baugenehmigungen für Einfamilienhäuser ging um mehr als ein Drittel zurück (-38,6 Prozent), bei Zweifamilienhäusern hat sich die Zahl der genehmigten Wohnungen sogar fast halbiert (-49,2 Prozent). Auch bei Mehrfamilienhäusern sank die Zahl der genehmigten Wohnungen deutlich um fast ein Viertel (-23,8 Prozent).

 

Renaissance der Fertighäuser

 (Foto: © Copyright Weberhaus, Bilder 43603)

Ob Tiny House, Ein- oder Mehrfamilienhaus – industriell und seriell vorgefertigte Bauelemente vereinfachen, beschleunigen und verbilligen das Bauen. Damit werden neue Impulse für die Bauwirtschaft gesetzt.

Das Image von Fertighäusern hat sich deutlich gewandelt. Heute gilt das Prinzip der Vorfertigung als Schlüssel für eine intelligente Bauweise, die Ressourcen schont und viele Vorteile bietet. Vom Tiny House bis zum Bungalow wird serielles Bauen immer vielseitiger. Einer der Vorläufer des modernen Fertighauses ist das Fachwerkhaus. Traditionell wurden die in der Werkstatt vorgefertigten Holzbalken auf der Baustelle zusammengesetzt und mit Lehm und Ziegeln ausgefacht. Heute werden Fertighäuser industriell vorgefertigt, was den Bau schnell und variantenreich macht.

So können Käuferinnen und Käufer heute die Gestaltung von Fassade und Grundriss individuell vereinbaren und auch unter vielen Ausstattungsoptionen wählen. Längst haben führende Hersteller von Fertighäusern chemische und schadstoffbelastete Produkte durch nachhaltige, klimaschonende Naturprodukte ersetzt. Im Jahr 2021 haben die Deutschen fast jedes vierte neue Ein- oder Zweifamilienhaus in Fertigbauweise errichten lassen.

Der Zentrale Immobilien Ausschuss (ZIA) begrüßt, dass Bund und Länder die Einführung einer harmonisierten Typengenehmigung in alle Landesbauordnungen unterstützen. „Damit können die Skaleneffekte des seriellen und modularen Bauens endlich wirken und es kann deutlich schneller und kostengünstiger gebaut werden“, betont der Präsident des ZIA, Dr. Andreas Mattner.

Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) sagte beim Wohnungsbau-Krisengipfel nach einem Bericht der Frankfurter Allgemeinen, er wolle die Vorschriften für serielles Bauen vereinfachen lassen. Auch Automodelle würden nicht in jedem Landkreis einzeln zugelassen, sondern generell. „Warum soll uns das mit den Grundkonstruktionen von Häusern nicht auch deutschlandweit gelingen?“

Der Hauptverband der Deutschen Bauindustrie e.V. plädiert dafür, Standards zu senken und den Weg für serielles Bauen und Sanieren frei zu machen. Die Einführung des digitalen Bauantrags, bundesweit einheitliche digitale Verwaltungsprozesse sowie die Vereinheitlichung der 16 Landesbauordnungen zu einer verbindlichen Bundesbauordnung könnten die Baukosten senken und kosteten keinen Cent.

Zweite Miete: Aktueller Betriebskostenspiegel

(Foto: © Jürgen Binaisch / GEZE GmbH, 2023)

Mieterinnen und Mieter mussten im Jahr 2022 in Deutschland durchschnittlich 2,28 Euro pro Quadratmeter und Monat für Betriebskosten aufbringen und haben – anders als Eigentümerinnen und Eigentümer – wenig Einfluss auf diese Kosten. Rechnet man alle denkbaren Betriebskostenarten zusammen, kann die so genannte zweite Miete sogar bis zu 2,87 Euro pro Quadratmeter und Monat betragen.

Das geht aus dem aktuellen Betriebskostenspiegel hervor, den der Deutsche Mieterbund jetzt auf Basis bundesweiter Abrechnungsdaten für das Jahr 2022 vorlegt. Für eine 80 Quadratmeter große Wohnung müssten bei Anfallen aller Betriebskostenarten 2.755,20 Euro für das Abrechnungsjahr 2022 aufgebracht werden. Insbesondere bei den Betriebskostenpositionen Grundsteuer, Wasser/Abwasser oder Müllabfuhr gibt es teilweise erhebliche regionale bzw. lokale Preisunterschiede. Dies gilt auch für die Kosten für Heizung und Warmwasser.

Die Kosten für Heizung und Warmwasser liegen im Abrechnungsjahr 2022 bei durchschnittlich 1,07 Euro pro Quadratmeter und Monat, in der Spitze bei 1,82 Euro. Die Höhe der Kosten wird hier vor allem durch klimatische Einflüsse, den energetischen Zustand der Wohnung und starke Preisunterschiede sowohl zwischen Heizöl, Gas und Fernwärme als auch zwischen den einzelnen Gas- und Fernwärmeversorgern bestimmt. „Viele Mieterinnen und Mieter haben die Energiepreisexplosion schon bei der Abrechnung für das Jahr 2022 zu spüren bekommen, indem sie teilweise mit vierstelligen Nachzahlungsbeträgen konfrontiert wurden. Noch stärker zu Buche schlagen werden die immensen Energiekostenerhöhungen aber voraussichtlich mit der Abrechnung für das Jahr 2023, die den Mieterinnen und Mietern bis Ende des laufenden Jahres zugehen muss. Denn trotz der Energiepreisbremsen im Jahr 2023 sind die Energiepreise hoch“, sagt die Bundesdirektorin des Deutschen Mieterbundes, Melanie Weber-Moritz.

Wohneigentümerinnen und Wohneigentümer haben im Gegensatz zu Mieterinnen und Mietern einen größeren Einfluss auf die Entwicklung der Nebenkosten. Sanierungsmaßnahmen können wesentlich dazu beitragen, die Energiekosten eines Hauses zu senken. Der Staat bietet Hauseigentümern großzügige Förderungen, zum Beispiel für den Austausch der Heizung. Die Bundesregierung hat die Fortführung dieser Förderung bestätigt.